Allgemeine Geschäftsbedingungen SolarPLUS Cleaning

§ 1 Geltung der Bedingungen

Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma SolarPLUS Cleaning, Thomas Bellrich, Brambacher Str.6 in 06862 Dessau-Roßlau, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Im Übrigen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot, Preis, Auftragserteilung, Vertragsabschluß

Sämtliche Angebote sind freibleibend. Sämtliche Preisangaben und sonstige Preisbestandteile sind Netto zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Liefer- und Versandkosten fallen zusätzlich an und werden im Rahmen des konkreten Angebotes gesondert gerechnet. Dem Kunden steht nach § 361a BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit Datum des Vertragsabschlusses und beträgt eine Woche und bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes an die angegebene Firmenanschrift. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträge zur Lieferung von Waren, die nach Kundenwunsch angefertigt werden. Warenrücklieferungen werden nur in Originalverpackung und in unbenutztem Zustand anerkannt. Die Rücksendekosten bei Warenbestellungen sind vom Käufer zu tragen. Der Warenwert der zurückgegebenen Ware wird entweder mit einer Neubestellung verrechnet oder erstattet. Bitte beachten Sie, dass die Versandkosten gemäß § 2 Nr.2 grundsätzlich nicht verrechnet werden.

§ 3 Lieferzeit, Teillieferungen, Gefahrenübergang

Angaben zum Ausführungs-/Liefertermin sind seitens des Auftragnehmers unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist/Leistung auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhersehbare Wetteränderungen und Hindernisse die eine Ausführung verhindern oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretene Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Auftragnehmer beim Eintritt dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet. Bei einer Dauer der Leistungsverhinderung von mehr als 3 Monaten sind der Auftragnehmer und der Kunde, bei Nichteinhaltung der Leistung aus anderen als den in Ziffer 2 genannten Gründen nur der Kunde berechtigt, hinsichtlich der in Verzug befindlichen Leistungen vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist, dass er dem Auftragnehmer schriftlich eine angemessene – mindestens drei Wochen lange – Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat. Der Auftragnehmer ist jederzeit zur Lieferung/Leistungsausführung sowie zu Teillieferungen/Teilleistungen berechtigt. Teillieferungen/Teilleistungen können vom Auftragnehmer sofort in Rechnung gestellt werden. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung/Leistung aus Umständen die er zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellung/Leistungsanzeige an auf den Kunden über. In diesem Falle tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises/Rechnungsbetrages mit dem Datum der Mitteilung der Liefer-/Leistungsbereitschaft ein. Kosten der Lagerhaltung beim Auftragnehmer oder bei Dritten, Kosten von Unterkunftsbuchungen und gesetzlichen Auslösen trägt der Kunde. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes gegen den Kunden bleibt unberührt. Sollte der Auftraggeber aus Gründen, die er zu vertreten hat, vom Vertrag zurück treten oder durch Verschiebung des Ausführungstermins für den Auftragnehmer eine unzumutbare Situation herstellen, gilt eine Schadensersatzzahlung an den Auftragnehmer in Höhe von 25 Prozent der Netto- Auftragssumme als vereinbart.

§4 Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten

Der Auftragnehmer gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im Gewährleistungsrechtlichen Sinn sind und – soweit derartige Zusagen gemacht wurden – die schriftlich vereinbarten Spezifikationen und zugesicherten Eigenschaften eingehalten werden. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, ist der Auftragnehmer nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Stellt der Kunde dem Auftragnehmer auf Verlangen die beanstandete Lieferung oder Leistung nicht zur Verfügung oder veräußert oder verwendet er die Lieferung, so entfallen alle Gewährleistungsansprüche. Ist der Auftragnehmer zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die er zu vertreten hat, oder schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen.

§ 5 Zahlung, Zahlungsverzug

Soweit nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen sofort zahlbar ohne Abzug. Im Einzelfall gilt als vereinbart, das der Auftragnehmer nach folgender Art abrechnet: 10% der Auftragssumme nach Einrichtung der Baustelle, 30 % bei Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 60% nach Auftragsbeendigung. Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten des Auftragnehmers geleistet werden. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug, lässt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so ist der Auftragnehmer unbeschadet anderer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von 10 Prozent p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines dem Auftragnehmer entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, das dem Auftragnehmer kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Kunde nur dann die Aufrechnung erklären, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltware in das Ausland ist der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers berechtigt. Der Kunde tritt sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen oder Vergütungsansprüche (z.B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche etc.) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den Auftragnehmer ab. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist die gerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. Einsatzort der Vorbehaltsware zu betreten, auch ohne zuvor den Rücktritt zu erklären oder die Rechte aus § 326 BGB auszuüben. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet dem Auftragnehmer den Zugang zu den Räumen oder Grundstücken, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.

§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft. Soweit der Auftragnehmer dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn ausgeschlossen. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren sechs Monate nach Liefer-/Auftragsabschluss. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung. Wenn und soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 8 Datenschutz

Folgende vom Kunden angegebene Daten werden in unserer EDV gespeichert: Name, Vorname, Anschrift, Tel. und Fax-Nummer, Email-Adresse, Ansprechpartner. Wir geben Kundendaten grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Der Kunde kann seine Daten jederzeit für unsere Werbezwecke sperren lassen. Der Kunde hat jederzeit Anspruch auf Auskunft, welche Daten bei uns gespeichert sind.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

§ 10 Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung anderer Rechte ist ausgeschlossen. Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Vereinbarungen im Kaufvertrag. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden den Auftragnehmer nur nach schriftlicher Bestätigung. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht. Für alle hier nicht erwähnten Fälle gelten die zur Zeit gültigen VBO`s.

Stand: Januar 2020 AGB´s als PDF Downloaden